Ursprünglich war Hunnebrock
nicht die Bezeichnung für eine Ansiedlung, sondern für
eine Landschaft, oder eine "Lage", eben "Großes Bruch ".
Aus den Lehensregistern der Abtei Herford, die 789
gegründet und kontinuierlich von den weltlichen und
geistlichen Größen des Reiches mit Grundbesitz
ausgestattet wurde, ist zu entnehmen, ´daß es im 12.
jahrhundertauf dem "Hundesbroc" einen Hof gab, dessen
Inhaber ein Villicus oder Mieter des Dorfes Bünde war.
Gegründet wurde dieser Hof aber schon viel früher,
vermutlich schon zu der Zeit Wittekinds vor der
Eroberung des Sachsenlandes durch die Franken mit Karl
dem Großen.
Die Grundherrschaft lag nicht bei den einzelnen Bauern ,
sondern bei weltlichen oder kirchlichen Grundherren. Die
Abtei Herford war größter mittelalterlicher Grundherr im
Ravensberger Hügelland. Der Meierhof auf dem
"Hundesbroc" war im 12. Jahrhundert einer von 37
Meierhöfen und der Meier war Hebemeister für 33
abteiliche Unterhöfe in Bünde, Ennigloh , Dünne,
Quernheim, Werfen, Siele , Groß- und Kleinaschen,
Hellingen, Hoyel und Altenmelle. Diesen Verband nannte
man Villikation oder das Amt Hunnebrock. Der Meier war
gegenüber der Abtei abgabepflichtig und hatte die
Abgaben der Unterhöfe zu erheben und zum größten Teil
weiterzuleiten.
Im Mittelalter war das Zusammenleben der Menschen bei
naturalwirtschaft durch Grundherrschaft und Lehnswesen
organisiert.
Durch die politische Entwicklung im Hochmittelalter und
die zunehmende Unsicherheit auf dem Lande setzten,
insbesondere geistliche Grundherrschaften, überwiegend
auf dem Lehnswege Vögte (Schirmherren) ein, die im
Bereich ihrer Grundherrschaft sie im weltlichen,
besonders in gerichtlichen Angelegenheiten vertraten.
Die ältesten Vögte, die über das Amt Hunnebrock
urkundlich nachweisbar sind, waren Angehörige des
hochadligen Geschlechtes der Edelherren von Blankena.
Der Besitz der Edelherren war weit, vielleicht zu weit
verstreut. Ihre Burg hat am linken Ufer der alten Else
gelegen und dürfte an dem Ort gestanden haben, der heute
noch mit "Blanken" bezeichnet wird. Über Umwege
verkaufte Wilhelm von Blankena die Vogtei an die Abtei
Herford.
Aus den Lehnsurkunden der Grafschaft Ravensberg ergeben
sich die weiteren Inhaber, nachdem zwischenzeitlich der
Graf von Ravensberg durch die Äbtissin von Herford zum
Vogt über alle Stiftsgüter gemacht worden war. Der Graf
gab wiederum einzelne Teile als Lehen weiter.
Im Urbar der Grafschaft Ravensberg vom Jahre 1550
erscheint der ursprüngliche Meierhof in zwei gleich
große Höfe geteilt, die unter "Dorf und Bauernschaft
Bünde" verzeichnet sind. Als Besitzer dieser Höfe werden
Wittemeyer und Schwartemeyer genannt, die vermutlich
Nachkommen der Brüder Widukind und Swartolf Meyer waren.
Diese Hofbezeichnungen sind auch heute noch teilweise
bekannt.
Nach einer wechselvollen Geschichte sind nach dem
Dreißigjährigen Krieg (1618 - 1648) im Kataster von 1704
bereits 16 Bauernhöfe im Dorfe Hunnebrock aufgeführt,
welches von den brandenburgischen Herrschaft von Bünde
getrennt und zu einer selbständigen Gemeinde erhoben
war.
Am 08.04.1744 vernichtete ein großer Brand fast das
ganze Dorf. Von 16 Gehöften gingen 15 in Flammen auf.