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Hunnebrock in alter Zeit


Ursprünglich war Hunnebrock nicht die Bezeichnung für eine Ansiedlung, sondern für eine Landschaft, oder eine "Lage", eben "Großes Bruch ".

Aus den Lehensregistern der Abtei Herford, die 789 gegründet und kontinuierlich von den weltlichen und geistlichen Größen des Reiches mit Grundbesitz ausgestattet wurde, ist zu entnehmen, ´daß es im 12. jahrhundertauf dem "Hundesbroc" einen Hof gab, dessen Inhaber ein Villicus oder Mieter des Dorfes Bünde war. Gegründet wurde dieser Hof aber schon viel früher, vermutlich schon zu der Zeit Wittekinds vor der Eroberung des Sachsenlandes durch die Franken mit Karl dem Großen.

Die Grundherrschaft lag nicht bei den einzelnen Bauern , sondern bei weltlichen oder kirchlichen Grundherren. Die Abtei Herford war größter mittelalterlicher Grundherr im Ravensberger Hügelland. Der Meierhof auf dem "Hundesbroc" war im 12. Jahrhundert einer von 37 Meierhöfen und der Meier war Hebemeister für 33 abteiliche Unterhöfe in Bünde, Ennigloh , Dünne, Quernheim, Werfen, Siele , Groß- und Kleinaschen, Hellingen, Hoyel und Altenmelle. Diesen Verband nannte man Villikation oder das Amt Hunnebrock. Der Meier war gegenüber der Abtei abgabepflichtig und hatte die Abgaben der Unterhöfe zu erheben und zum größten Teil weiterzuleiten.

Im Mittelalter war das Zusammenleben der Menschen bei naturalwirtschaft durch Grundherrschaft und Lehnswesen organisiert.

Durch die politische Entwicklung im Hochmittelalter und die zunehmende Unsicherheit auf dem Lande setzten, insbesondere geistliche Grundherrschaften, überwiegend auf dem Lehnswege Vögte (Schirmherren) ein, die im Bereich ihrer Grundherrschaft sie im weltlichen, besonders in gerichtlichen Angelegenheiten vertraten.

Die ältesten Vögte, die über das Amt Hunnebrock urkundlich nachweisbar sind, waren Angehörige des hochadligen Geschlechtes der Edelherren von Blankena. Der Besitz der Edelherren war weit, vielleicht zu weit verstreut. Ihre Burg hat am linken Ufer der alten Else gelegen und dürfte an dem Ort gestanden haben, der heute noch mit "Blanken" bezeichnet wird. Über Umwege verkaufte Wilhelm von Blankena die Vogtei an die Abtei Herford.

Aus den Lehnsurkunden der Grafschaft Ravensberg ergeben sich die weiteren Inhaber, nachdem zwischenzeitlich der Graf von Ravensberg durch die Äbtissin von Herford zum Vogt über alle Stiftsgüter gemacht worden war. Der Graf gab wiederum einzelne Teile als Lehen weiter.

Im Urbar der Grafschaft Ravensberg vom Jahre 1550 erscheint der ursprüngliche Meierhof in zwei gleich große Höfe geteilt, die unter "Dorf und Bauernschaft Bünde" verzeichnet sind. Als Besitzer dieser Höfe werden Wittemeyer und Schwartemeyer genannt, die vermutlich Nachkommen der Brüder Widukind und Swartolf Meyer waren. Diese Hofbezeichnungen sind auch heute noch teilweise bekannt.

Nach einer wechselvollen Geschichte sind nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618 - 1648) im Kataster von 1704 bereits 16 Bauernhöfe im Dorfe Hunnebrock aufgeführt, welches von den brandenburgischen Herrschaft von Bünde getrennt und zu einer selbständigen Gemeinde erhoben war.

Am 08.04.1744 vernichtete ein großer Brand fast das ganze Dorf. Von 16 Gehöften gingen 15 in Flammen auf.

 
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